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   BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 47/61   

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https://dejure.org/1965,5217
BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 47/61 (https://dejure.org/1965,5217)
BSG, Entscheidung vom 11.08.1965 - 4 RJ 47/61 (https://dejure.org/1965,5217)
BSG, Entscheidung vom 11. August 1965 - 4 RJ 47/61 (https://dejure.org/1965,5217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Arbeistlosenbegriff - Fiktion der Arbeitslosigkeit - Gelegentliche Beschäftigung - Ununterbrochene Arbeitslosigkeit - Maßgebliche Beschäftigungsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 23, 222
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 29.09.1931 - III 366/30

    1. Erlangen Angestellte preußischer Gemeinden und Gemeindeverbände schon durch

    Auszug aus BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 47/61
    Er brauchte jedoch keine Entscheidung des Großen Senats des BSG nach § 42 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) herbeizuführen, weil die Auffassung der anderen Senate zu anderen Sachverhalten geäußert wurde und die damaligen Entscheidungen nicht getragen hat (RGZ 134, 17, 22).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 19/95

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

    Allgemein kann gesagt werden, daß nicht jede arbeitsförderungsrechtliche Modifikation des Begriffs der Verfügbarkeit i.S. des § 103 AFG automatisch in das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zu übernehmen ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 11 S. 45 f; ebenso zur Fiktion der Arbeitslosigkeit in § 75 Abs. 2 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung : BSGE 23, 222 = SozR Nr. 36 zu § 1248 RVO ).

    Zwar sind die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit grundsätzlich nach den rechtlichen Gesichtspunkten zu bestimmen, denen dieser Begriff - unter Einbeziehung der "Verfügbarkeit" - im jeweils geltenden Recht der Arbeitslosenversicherung unterliegt, jedoch ist dabei den Besonderheiten der Rentenversicherung Rechnung zu tragen (vgl. z.B. BSGE 23, 222, 223 = SozR Nr. 36 zu § 1248 RVO ).

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 43/95
    Allgemein kann gesagt werden, daß nicht jede arbeitsförderungsrechtliche Modifikation des Begriffs der Verfügbarkeit iSdés & 103 AFG automatisch in das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zu übernehmen ist (ng BSG SozR 13-2200 5 1259 Nr. 11 S 45 f; ebenso zur Fiktion der Arbeitslosigkeit in 5 75 Abs. 2 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung : BSGE 23, 222 = SozR Nr. 36 zu 5 1248 RVO).

    Zwar sind die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit grundsätzlich nach den rechtlichen Gesichtspunkten zu bestimmen, denen dieser Begriff - unter Einbeziehung der "Verfügbarkeit" - im jeweils geltenden Recht der Arbeitslosenversicherung unterliegt, jedoch ist dabei den Besonderheiten der Rentenversicherung Rechnung zu tragen (vgl zB BSGE 23, 222, 223 = SozR Nr. 36 zu EUR 1248 RVG).

  • BSG, 14.11.1989 - 8 RKn 7/88

    Arbeitslosigkeit bei Wohnort im Ausland, Wartezeit für vorgezogenes

    Für die Definition des Begriffs müssen daher die Vorschriften der §§ 101 und 103 des AFG herangezogen werden (vgl BSGE 23, 222, 223; 25, 105, 106 = BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 11).
  • BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75

    Tarifverträge - Papierindustrie - Anspruch auf dreizehntes Monatseinkommen -

    Wenn den noch die Tarifvertragsparteien den Anspruch auf das volle 13 Monatseinkommen - wie beim Ausscheiden wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit - allein von dem Erreichen der Altersgrenze im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und nicht etwa von dem Hauptanwendungsfall, nämlich der Vollendung des 65- Lebensjahres (vgl. Aye-Brockhoff-Göbelsmann-Schieckel, Gesamtkommentar zur RVO, § 124-5 Anm. 6 ; BSGE 23, 222 /"224- 7) , abhängig gemacht haben, dann steht beiden Klägern, wie schon das Arbeitsgericht im Ergebnis zutreffend angenommen hat, die ein geklagte Leistung zu.
  • BSG, 27.01.1971 - 12 RJ 118/70

    Versicherungspflicht bei Nebentätigkeiten

    Dieser Satz 4 gilt nicht nur für den Wegfall und die Wiedergewährung des vorzeitigen Altersruhegeldes, sondern sinngemäß auch für die erstmalige Gewährung der Rentenleistungen (vgl. BSG 23, 222, 223 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BSG, 23.03.1976 - 5 RKn 42/75

    Überholte Rechtsprechung - Ununterbrochene Arbeitslosigkeit - Neufassung -

    Der im Rentenrecht nicht definierte Begriff der Arbeitslosigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der Rentenversicherung grundsätzlich dem Recht der Arbeitslosenversicherung zu entnehmen, das zur Zeit der Entstehung des Anspruchs auf das Altersruhegeld gilt (vgl. z.B. BSGE 23, 222, 223 = SozR Nr. 19 zu § 1267 RVO; BSGE 23, 235 = SozR Nr. 37 zu 1248 RVO; BSGE 25, 105, 106 = SozR Nr. 40 a.a.O.).
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